Beurkundungen und Beglaubigungen
Möchten Sie eine AG oder eine GmbH gründen? Müssen Sie die Statuten Ihrer Gesellschaft anpassen? Wollen Sie alleine oder mit Ihrer Partnerin, Ihrem Partner Ihren Nachlass regeln? Müssen Sie eine Unterschrift beglaubigen?
Die öffentliche Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen, Testamenten und Vorsorgeaufträgen gehören in unserer Kanzlei zum Tagesgeschäft. Rechtsanwälte im Kanton Thurgau sind auch öffentliche Urkundspersonen. Unsere Anwälte verfügen auch über die Kompetenz, im Gesellschaftsrecht öffentlich zu beurkunden (z.B. Gründungen von AG, GmbH, Stiftungen; Statutenänderungen, etc.). Beglaubigungen stellen wir ebenfalls aus.