Werkvertrags- und Auftragsrecht
Haben Sie als Bauherrin Mängel am bestellten (Bau-)Werk festgestellt und möchten nun Ihre Mängelrechte geltend machen? Sind Sie als Unternehmer mit Forderungen aus einem Auftrag oder einem Bauhandwerkerpfandrecht konfrontiert? Bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, was zum Umfang eines Auftrags gehört oder welche Auslagen dem Auftragnehmer ersetzt werden müssen?
Unsere Kanzlei verfügt über erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, welche Sie gerne bei auftragsrechtlichen Fragen oder Streitigkeiten unterstützen. Wir verfügen zudem über langjährige Erfahrung bei der Durchsetzung und Abwehr werkvertraglicher Forderungen und können Rechtssuchende optimal in allen Verfahren betreffend Werkvertragsrecht beraten und vertreten.